Wer als internationaler Student in Korea ein Studium aufnehmen möchte, muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
Dies gilt jedoch nur für diejenigen, die auf Englisch studieren möchten. Wählt man einen koreanischsprachigen Kurs, so hat man eine internationale Koreanischprüfung (TOPIK) zu absolvieren.
Möchte man sich nur einige Kurse in Deutschland anrechnen lassen, da man z.B. das Studium an der Heimatuniversität nicht verlängern möchte, oder die Anrechenbarkeit für einen Stipendiengeber vorweisen muss, kann man wie folgt vorgehen:
Beim International Office oder dem Prüfungsamt der Universität kann nachgefragt werden, ob es Formulare gibt, mit denen ein Antrag auf Anrechenbarkeit gestellt werden kann. Dieses muss dann nur noch für jeden Kurs ausgefüllt werden, und zusammen mit einer Kursbeschreibung der Gastuniversität bei der einheimischen Universität eingereicht werden.
Viele Universitäten verfügen über keine zentrale Anlaufstelle, die darüber entscheidet, welche Veranstaltungen als äquivalent angesehen werden. In diesem Fall muss zunächst bestimmt werden, welcher Fachrichtung der jeweilige Kurs an der deutschen Universität angehört. In der Regel verfügen die Institute über Ansprechpersonen für internationale Angelegenheiten. Mit dieser kann dann abgesprochen werden, welche Schritte für eine Anrechnung vorgenommen werden müssen.
Soll ein Abschluss in Deutschland anerkannt werden, so variieren die vorzunehmenden Schritte stark nach dem Fachgebiet, auf dem man den Abschluss erreicht hat. Einen Ansprechpartner bietet in jedem Fall das Bundesministerium für Bildung und Forschung.